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Haset, Gıpta und das Einfordern von Recht: Wo liegt die Grenze?

Betrachten wir den Unterschied zwischen dem Wunsch, etwas ebenfalls zu erreichen, und dem Wunsch, dass ein anderer es verliert.

Lesezeit: ca. 2 Minuten

Recherche, Zusammenstellung und redaktionelle Arbeit — Veli Türkmen

Inhaltsverzeichnis
  1. Verschiedene Wünsche brauchen eine genaue Sprache
  2. Gegen Unrecht darf man sich wenden

Du siehst den Erfolg eines Menschen und denkst: „Das würde ich auch gern können.“ Dies sofort Haset zu nennen, wäre voreilig. Zunächst gilt es zu unterscheiden, was du dir wünschst, wogegen du dich wendest und zu welchem Verhalten dich dieser Wunsch führt.

Verschiedene Wünsche brauchen eine genaue Sprache

Haset bezeichnet im grundlegenden Gebrauch der islamischen Ethikliteratur Missgunst gegenüber einer Gabe, die jemand anderes besitzt: verbunden mit dem Wunsch, dass ihm diese Gabe entzogen wird – sei es zugunsten der eigenen Person oder ohne eigenen Gewinn. Mustafa Çağrıcıs Beitrag in der TDV İslâm Ansiklopedisi erläutert den Begriff über diese Ausrichtung der Absicht. Eine Empfindung zu benennen bedeutet hier nicht, ein sicheres Urteil über das Innere eines bestimmten Menschen zu fällen.[1]

Gıpta meint dagegen den Wunsch nach einer ähnlichen Möglichkeit oder guten Eigenschaft, ohne dem anderen das Gute nehmen zu wollen. Darin liegt die Unterscheidung im Beitrag von Hüsameddin Erdem. „Er darf erfolgreich sein; ich möchte mich ebenfalls bemühen und lernen“ kann als Beispiel für diese Richtung dienen.[2]

Gegen Unrecht darf man sich wenden

Zu fragen, ob eine Auswahl oder Verteilung gerecht war, ist für sich genommen kein Zeichen von Haset. Um dein Recht einzufordern, kann ein Vergleich nötig sein. Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Demut und Unterwerfung in TERAZİ I lässt sich fragen: Wünsche ich die Anwendung eines gerechten Maßstabs – oder den Verlust des anderen? Diese Frage ist eine Einladung zur eigenen Prüfung, kein Test zum Lesen fremder Absichten.[3]

Mehrere Richtungen können zugleich vorhanden sein: Du kannst tatsächlich Unrecht erfahren und zugleich Wut oder Missgunst empfinden. Diese Möglichkeit verlangt weder, das Unrecht zu übersehen, noch jede eigene Reaktion zu rechtfertigen. Sie eröffnet Raum, die Belege für das Geschehen und das eigene Verhalten jeweils zu betrachten.

Werden Begriffe zu Etiketten für Menschen, können sie verdecken, was wir verstehen wollen. Bevor wir jemandem Haset zuschreiben, versuchen wir deshalb, die Richtung unserer eigenen Forderung und unseres Verhaltens sichtbar zu machen.

Quellen und Hinweise

1 · Der Begriff Haset

Mustafa Çağrıcı, „Haset“, TDV İslâm Ansiklopedisi, 1997; Definition und erste Erläuterungsabsätze der Onlinefassung. Grundlage der Begriffszusammenfassung. Eine gesonderte Prüfung sämtlicher dort genannter Überlieferungen wird nicht behauptet.

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2 · Der Begriff Gıpta

Hüsameddin Erdem, „Gıpta“, TDV İslâm Ansiklopedisi, 1996, Bd. 14, S. 50–51; Definition und Abgrenzung zu Haset. In diesem Pilottext wurde kein neues Hadithzitat aufgenommen.

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3 · Recht einfordern und sich selbst prüfen

TERAZİ I, Kapitel 1, Abschnitt 18: Unterscheidung zwischen Demut und Unterwerfung. Das Beispiel ist eine redaktionelle Anwendung, keine Beurteilung eines Rechtsstreits oder der Absicht einer Person.

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